ingenieurbüro für interdisziplinäre konzeption von anlagen der technischen gebäudeausrüstung

 

Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen
im Bereich Energieberatung an:

  • Energieausweis/Energiepass (Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis)
  • Initialberatung (Energie-Spar-Check)
  • Energiesparberatung (Vor-Ort Energieberatung nach BAFA)

 

.....wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft. Der Energieausweis für Wohngebäude ist seit 1. Januar 2009 Pflicht.

 

        

 

 

  • KfW-Nachweis (Co2-Gebäudesanierungsprogramm KfW-Förderbank)
  • Thermografie (Gebäudethermografie zur Schwachstellenanalyse)
  • Wärmebedarfsberechnung
  • Fördermittelberatung
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung

          Weitere Info´s unter dena.de

 

Energieausweis für Häuser: Hauskäufer und Wohnungsmieter erhalten mit dem Energiepass mehr Einblick und mehr Informationen über Heizkosten und Warmwasserkosten. Wer eine Immobilie neu vermieten oder verkaufen will, die vor 1965 gebaut wurde, muss einen Energieausweis vorlegen.

 

Grundlage ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Das Energieeinsparungsgesetz setzt eine Richtlinie der Europäischen Union um, die den Effizienznachweis für Gebäude für alle EU-Länder vorschreibt.

 

Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 fertiggestellt wurden, ist der strengere bedarfsorientierte Energiepass zu erstellen. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen beanspruchen will, muss einen entsprechenden Energiepass vorlegen können. Bei allen größeren Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen kann der Eigentümer zwischen dem verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energiepass frei wählen. Eigentümer von Mietshäusern mit mindestens 5 Wohnungen können somit die Billigvariante des Verbrauchsausweises wählen. Die Grundlage bildet hierfür die Heizkostenabrechnung der vergangenen drei Jahre.

 

Hausbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen, sind vom Energieausweis nicht betroffen. Der Gebäudepass ist in erster Linie für Vermieter und Verkäufer relevant. Der Energiepass soll die Energieausbeute der Immobilie ausweisen. Mieter und Hauserwerber erhalten mit dem Energieausweis bessere Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes.

 

Der am Bedarf ausgerichtete Energiepass (Bedarfsausweis) enthält Informationen über den Gebäudezustand, Öl- oder Gasverbrauch und Wärmedämmung. Der Verbrauchsausweis zeigt nur den reinen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung an.

 

Der Energieausweis ähnelt dem Verfahren bei Kühlschränken und Waschmaschinen. Auf der Grundlage der Brüsseler Energieeffizienz-Richtlinie wird so auch der Energieverbrauch bei Immobilien dargestellt. Der Gesetzgeber verspricht sich Anreize zum Sparen von Energie und der Einleitung von Maßnahmen zur weiteren Wärmedämmung. Der Energieausweis ist bei Neubau, Kauf oder Neuvermietung auf Anfrage vorzulegen. Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Der Gebäudepass gilt - wie der Name vermuten lässt - für alle Wohnungen eines Mehrfamilienhauses.

Beachten Sie bitte bei Interesse, dass oben genannte Preise das vorliegen von Bestandsunterlagen (Gebäudeabmessungen, Baubeschreibungen (Wand, Dach, Decke, Fenster, Fußboden, Haus- und Wohnungstüren) sowie zur Anlagentechnik (mindestens Heizkörper, Wärmerzeuger, pumpen, Reglung, Warmwasserbereitung, Protokoll Kaminkehrer) voraussetzen.

 

Planunterlagen zur Baugenehmigung sind möglicherweise noch im Archiv des Bauamtes verfügbar. wenn nicht, sind angaben des/der eigentümer(s) notwendig.

Nach der DENA -Vorschrift (Energiepasspflichtenheft) ist eine einmalige Begehung und Bestandsaufnahme des Objektes vorzunehmen. für diese Begehung werden keine Extrakosten erhoben! für möglicherweise zusätzlich notwendige Maßnahmen, wie z. b. Aufmasse, flächenermittlung, Bauteileerfassung oder Anlagencharakterisierung erhöhen sich die genannten preise abhängig vom Zeitaufwand des Mitarbeiters vor ort um 60,- Euro je stunde.

Die Einhaltung der dena-vorschriften ( deutsche Energieagentur) stellt, nach angaben der www.dena.de, die volle Gültigkeit des Energiepasses von 10 Jahren sicher.

Für Wohnungsunternehmen, Banken oder Immobilienmakler sowie bei besonderen Objekten (Denkmalschutz; baugleiche Gebäude) werden gesonderte Vereinbarungen getroffen.

Die Preise gelten ebenfalls für den Nachweis der co2 -einsparung für das kfw co2 Gebäudesanierungsprogramm

Alle genannten Preise sind Endpreise zuzüglich der ges.gült. MWSt. ! mögliche Fahrtkosten (inklusive bis 50 km umkreis) sind im Vorfeld individuell abzusprechen!

Links

Energiesparberatung „Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Der Energieausweis für Gebäude Broschüre der EnergieAgentur.NRW 01/2008 (pdf-Dokument; 594 KB)

Aktuelles rund um den Energieausweis Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Informationsportal zum Energieausweis Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)